AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Vereinbarungen und

Dienstleistungen zwischen dem DJ (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und seinen Vertragspartnern

(nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen im Rahmen von Musikauftritten, Event-Dienstleistungen und damit

verbundenen Vorbereitungen.

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung (z. B. per E-Mail) eines Angebots oder

durch Unterzeichnung eines gesonderten Dienstleistungsvertrages rechtsverbindlich zustande.

 

§ 2 Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Dienstleistung (z. B. DJ-Auftritt, Bereitstellung von Ton- und

Lichttechnik gemäß individueller Absprache) termingerecht und professionell zu erbringen.

Die Gestaltung des musikalischen Programms liegt im Rahmen der im Vorfeld getroffenen Absprachen im

künstlerischen Ermessen des Auftragnehmers.

 

§ 3 Verpflegung und Getränke

Kostenfreie Bereitstellung: Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer (sowie ggf. einer

vereinbarten Begleitperson/Techniker) für die gesamte Dauer der Anwesenheit am Veranstaltungsort

(einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau) Speisen und Getränke (alkoholfreie Getränke sowie übliche

Heißgetränke) in angemessenem und ausreichendem Umfang vollständig kostenfrei zur Verfügung zu

stellen.

 

§ 4 Rücktritt, Stornierung und Ausfallleistung

Wird ein bereits fest zugesagter bzw. vertraglich vereinbarter Termin durch den Auftraggeber abgesagt, storniert

oder kann die Veranstaltung aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht stattfinden,

steht dem Auftragnehmer ein pauschalierter Schadensersatz (Ausfallleistung) zu.

Die Höhe der Ausfallleistung beträgt 80 % des vereinbarten Brutto-Gesamtpreises (Gage inkl. vereinbarter

Technik- und Fahrtkosten). Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein

oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 5 Ausnahmen von der Ausfallleistung (Coronabedingter Ausfall)

Sonderregelung für behördliche Einschränkungen: Die Pflicht zur Zahlung der Ausfallleistung gemäß § 4

entfällt, wenn die Veranstaltung aufgrund von direkten gesetzlichen oder behördlichen Verboten bzw.

Auflagen im Rahmen der Corona-Pandemie (z. B. Veranstaltungsverbote, strikte Lockdown-Maßnahmen

am Veranstaltungsort), die eine Durchführung objektiv unmöglich machen, abgesagt werden muss.

Freiwillige Absagen des Auftraggebers aus reiner Vorsicht oder wirtschaftlichen Erwägungen ohne ein

entsprechendes behördliches Verbot fallen nicht unter diese Ausnahme und begründen den vollen Anspruch

auf die 80 % Ausfallleistung.

 

§ 6 Technische Voraussetzungen und Haftung

Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort eine den Anforderungen entsprechende, sichere und

stabile Stromversorgung zur Verfügung steht.

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an der vom Auftragnehmer eingebrachten Technik (Licht-, Ton- und

DJ-Equipment), die durch Veranstaltungsgäste, Mitarbeiter des Veranstaltungsortes oder Dritte im Umfeld der

Veranstaltung verursacht werden.

 

§ 7 Rücktritt durch den Auftragnehmer

Bei einer Absage durch den Auftragnehmer infolge von schwerer Krankheit, Unfall oder sonstiger höherer Gewalt

wird der Auftragnehmer versuchen, nach besten Kräften adäquaten Ersatz zu vermitteln. Ein Rechtsanspruch des

Auftraggebers auf Gestellung eines Ersatz-DJs besteht jedoch nicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche

sind ausgeschlossen.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen hiervon unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Wohn-

bzw. Geschäftssitz des Auftragnehmers.